05.09.2019 · Fachbeitrag · Girokonto
Rückforderungsanspruch des Trägers der Rentenversicherung
Der Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegen die Bank nach § 118 Abs. 3 S 2 SGB VI darauf, Geldleistungen rückzuüberweisen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen worden sind, erlischt nicht, wenn das Konto des Rentenempfängers aufgelöst wird.
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