Das ausführende Luftverkehrsunternehmen muss einem Fluggast, dem ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 FluggastrechteVO zusteht, grundsätzlich auch die Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt ersetzen, wenn es die ihm gemäß Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO obliegende Informationspflicht verletzt hat. Der BGH hat mit dieser Sichtweise Entscheidungen der Vorinstanzen korrigiert und eine weitere Streitfrage rund um die Massenverfahren der Fluggastrechte beantwortet.
Soll eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden, wird dies regelmäßig als weitgehend fruchtlos angesehen. Das verhält sich aber
anders, wenn die einzelne Forderung (auch) aus vorsätzlich begangener ...
Ein Anwalt kann unter dem Gesichtspunkt „Interessenwegfall“ seinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn er in einem schwierigen Mandatsverhältnis seinem Mandanten bei Nichtzahlung eines Vorschusses vor der ...
Das Wissen um Grund und Höhe evtl. weiterer Insolvenzforderungen und die Kenntnis um die Existenz von Schuldnern des Insolvenzschuldners ist für Gläubiger und den weiteren Ablauf des Verfahrens zentral.
Es ist nach § 721 Abs. 1 ZPO gerechtfertigt, die Räumungsfristgewährung davon abhängig zu machen, dass die Nutzungsentschädigung gezahlt wird, wenn zurzeit der Bewilligungsentscheidung die berechtigte Besorgnis ...
Bei dem Vergleich der Reparatur- mit den Wiederbeschaffungskosten gilt: Wählt der Geschädigte nach entsprechender Information den Weg der Schadensbehebung mit dem vermeintlich geringeren Aufwand, gehen das Werkstatt- ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Die Bundesregierung hat am 14.10.20 den Entwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ beschlossen (BR-Drucksache 619/20), dessen Kern ein „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) ist. Damit wird die EU-Richtlinie 2019/1023/EU über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung, über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren ...