Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4b CoronaImpfV haben Anwälte – nachrangig nach den in §§ 2, 3 CoronaImpfV genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität“. Da die Bundesländer – und nicht die Rechtsanwaltskammern (RAK)! – für die Organisation der Impfungen zuständig sind, wird die Terminvergabe regional unterschiedlich geregelt. AK hatte über eine Initiative der RAK Berlin berichtet (siehe ak.iww.de , Abruf-Nr. 47343770 ). Daraufhin haben ...
Anwälte haben – nachrangig nach den in §§ 2, 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen eindeutigen ...
Erbringen Anwälte und Inkassodienstleister Inkassodienstleistungen
gegenüber dem Schuldner, ist oft festzustellen, dass jegliches Mahnschreiben ohne Reaktion bleibt. Auch auf den gerichtlichen Mahnbescheid und den ...
Der Abschluss eines Mietvertrags bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form. Wird er über Wohn- oder Gewerberäume jedoch für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, gilt der Vertrag für unbestimmte Zeit (§§ 550, 578 BGB). Die Kündigung ist dann frühestens zum Ablauf eines Jahrs nach Überlassung des Mietgegenstands zulässig. Wird also die Schriftform nicht gewahrt, führt das dazu, dass eine für den Mietvertrag vereinbarte Befristung von länger als einem Jahr unwirksam ist.
Werden sämtliche Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung an ein Kreditinstitut zur Sicherung einer fremden Darlehensschuld abgetreten, ist die Zuwendung der Sicherheit an den persönlichen Schuldner mit ...
Ob das Guthaben auf einem Sparbuch, das sich fortgesetzt im Besitz des Sparers befindet, ausgezahlt wurde, ist in wertender Betrachtung zu entscheiden, die eine entsprechende richterliche Überzeugung voraussetzt.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Im selbstständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO kein Raum, wonach sich die Pflicht, Kosten zu tragen, unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen bestimmt, wenn der Anlass zum Einreichen des Antrags vor Rechtshängigkeit weggefallen und die Klage daher zurückgenommen wird.