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  • 03.03.2022 · Nachricht · Maklerrecht

    Vorkenntnis schützt nicht zwingend vor der Vergütungspflicht

    Ein Makler kann trotz Vorkenntnis seines Kunden die Maklerprovision verdienen, wenn er zusätzliche Informationen liefert, die eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung darstellen.