Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit nach dem BGH (3.7.14, IX ZR 261/12, Abruf-Nr. 142320 ) erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenz-verfahren angemeldet, geprüft worden und bestritten geblieben ist.
Der BGH hat mit Beschluss vom 14.10.14 (II ZB 20/13) entschieden: Der Insolvenzverwalter ist befugt, den mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrhythmus zu ändern.
Der BGH hat mit Urteil vom 18.11.14 (II ZR 231/13, Abruf-Nr. 173992 ) entschieden: Die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife entfällt, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der ...
Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung
wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig, sofern der Gläubiger seine persönliche Forderung und nicht das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Schuldners verfolgt (BGH 25.9.14, IX ZB 117/12, Abruf-Nr. 143071 ).
1. Die Zahlung aufgrund einer Ratenzahlungsvereinbarung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist keine inkongruente Leistung, wenn sie außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums des § 131 InsO erfolgt. 2. Die Empfängerin ...
Durch häufige Lastschriftrückgaben des Schuldners wird die Kenntnis von Umständen begründet, die auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hindeuten.
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Enthält das Verteilungsverzeichnis offensichtliche Irrtümer oder Unrichtigkeiten, sind diese vom Insolvenzverwalter in analoger Anwendung von
§ 319 ZPO zu berichtigen.