Wer vermögenslos und folglich leistungsunfähig ist, ist gewerberechtlich unzuverlässig. Eine Restschuldbefreiung schließt nicht aus, dass aus anderen Gründen die Vermögensverhältnisse des Schuldners bzw. Gewerbetreibenden ungeordnet sein können bzw. die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit gegeben sein kann.
Restschuldbefreiung kann unabhängig von der Dauer des Eröffnungsverfahrens regelmäßig erst sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt werden. Zeiten einer vom Insolvenzgericht zu vertretenden ...
Das BMJV hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und dem AnfG“ vorgelegt. Es soll ohne grundsätzliche Änderungen in Einzelfragen zu einer ...
1. Im Insolvenzanfechtungsprozess beurteilt sich die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nach § 17 InsO. Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, begründet auch dies gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 InsO die gesetzliche Vermutung der Zahlungseinstellung. 2. Eine Zahlungseinstellung kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen gefolgert werden. Sind solche Indizien vorhanden, bedarf es keiner darüber hinausgehenden ...
Der Umstand, dass ein Schuldner einen streitgegenständlichen Betrag erst aufgrund eines vollstreckbaren Titels bezahlt, ist nicht ausreichend für die Begründung der Vermutung des § 133 Abs. 1 S. 2 InsO.
Schuldner können sich gemäß § 305 Abs. 4 S. 1 InsO im Insolvenzverfahren „von einer geeigneten Person oder einem Angehörigen einer als geeignet anerkannten Stelle“ vertreten lassen. Bis zum Inkrafttreten der ...
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Bei der Erklärung nach § 13 Abs. 1 S. 7 InsO handelt es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist.