12.03.2025 · Fachbeitrag · Mahngebühren
Pauschale Inrechnungstellung von Mahngebühren
Es stellt eine (unzulässige) andere Gestaltung i. S. d. § 306a BGB dar, wenn systematisch pauschalierte Mahnkosten von 3,50 EUR erhoben werden, die mit dem Verbraucher nicht als pauschalierter Schadenersatz vertraglich vereinbart ist.
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