Mit Urteil vom 3.12.13 (VI ZR 24/13, Abruf-Nr. 140151 ) hat der BGH entschieden: Lässt der Geschädigte einen Kraftfahrzeugsachschaden sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren, den der eingeschaltete Sachverständige für notwendig gehalten hat, und unterschreiten die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten die von dem Sachverständigen angesetzten Kosten, beläuft sich auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen ...
Ein Versicherungsvertreter kann sich von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice eine Vergütung versprechen lassen (BGH 12.12.13, III ZR 124/13, Abruf-Nr. 140228 ).
Kehrt der Fluggast, der wegen eines verspäteten Flugs einen gebuchten Anschlussflug verpasst hat und mit einem ihm angebotenen Ersatzflug sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit ...
Die Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank „Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug 15 EUR“ ist nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 675d Abs. 3 S. 2 BGB gegenüber Verbrauchern
unwirksam, wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist, weil bei der Nacherstellung von Kontoauszügen für eine ohne Weiteres unterscheidbare, große Gruppe von Zahlungsdienstnutzern deutlich geringere Kosten entstehen.
Ist ein Heilpraktiker an der Postadresse des Ortes der Ausübung seiner Heilpraktikertätigkeit nicht angemeldet, übt er diese nicht ordnungsgemäß aus. Der Krankenversicherer muss dann keine Kostenerstattung leisten ...
Die von einem Zahnarzt formularmäßig verwendete Einverständniserklärung, die vorsieht, dass der Patient der Abtretung der zahnärztlichen
Honorarforderung an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft und ...
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Die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gemäß
§ 39 Abs. 1 VVG a.F. (jetzt § 38 Abs. 1 VVG) muss bei einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem Versicherungsnehmer erfolgen (BGH 8.1.14, IV ZR 206/13, Abruf-Nr. 140298 ).