Gemäß § 17 Abs. 1 StromGVV sind Einwendungen gegen Rechnungen und Abschlagszahlungen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur berechtigt, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt
so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist undder Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt.
Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt vor, wenn der Auftraggeber den Einwand fehlender Prüffähigkeit einer Architektenrechnung verspätet
erhebt. Er ist dann mit diesem Einwand ausgeschlossen. Das hat zur Folge, ...
Ein unter Mitwirkung des gewerblichen Autoverkäufers zustande gekommener Ratenkreditvertrag unterliegt im Regelfall nicht den Vorschriften des Fernabsatzvertrags, wenn der Verkäufer mit dem Finanzdienstleister in ...
Für die Glaubhaftmachung, dass der Gläubiger im Sinne von § 1171 BGB unbekannt ist, kommt es bei einer Briefhypothek darauf an, ob die möglichen Erben des letzten bekannten Gläubigers den Brief haben oder Auskunft über den Verbleib des Briefes und seines letzten Inhabers geben können. Das hat der BGH mit Beschluss vom 22.5.14 klargestellt (V ZB 146/13, Abruf-Nr. 142326 ).
Die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Lebensgemeinschaft ...
Der BGH hat mit Urteil vom 10.7.14 (VII ZR 55/13, Abruf-Nr. 142453 ) entschieden: Der mit der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) beauftragte Architekt muss den Besteller hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des ...
Praktisch in jedem Insolvenzverfahren sind Mieten und Pachten betroffen. Doch (Ver-)Mieter, (Ver-)Pächter und Wohnungseigentümer haben sehr unterschiedliche Interessen. Der IWW-Online-Workshop am 26.09.2025 verschafft Ihnen den nötigen Gesamtüberblick für eine passgenaue Beratung.
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Die Studie 2014 zu den Europäischen Zahlungsgewohnheiten der EOS-Gruppe, einem der von Hamburg aus agierenden großen Finanzdienstleister mit einem Schwerpunkt im Forderungsmanagement, durchgeführt durch das Marktforschungsinstitut TNS Infratest, zeigt interessante Ergebnisse. Hierauf müssen sich Gläubiger und Rechtsdienstleister einstellen, wollen sie auf die Gründe für Zahlungsverzögerungen und zeitweisen Forderungsausfall sachgerecht reagieren.