Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es nach dem Lugano-Übereinkommen 2007 von Relevanz für die internationale Zuständigkeit ist, dass der Verbraucher nach einem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Die Fragestellung ist dieselbe, wenn es um die Brüssel
I-VO oder die Brüssel Ia-VO geht.
Die Verjährung der Ansprüche des Darlehensgebers sind beim Verbraucherdarlehen ab dem Eintritt des Verzugs für zehn Jahre von ihrer Entstehung an gehemmt (§ 497 Abs. 3 S. 3 BGB). Umstritten war bislang, ob die ...
Die Heilung eines Zustellungsmangels setzt nicht voraus, dass dem
Zustellungsempfänger eine Kopie genau des ihm zuzustellenden Schriftstücks zugeht. Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass er eine ...
Mit dem Tatbestandsmerkmal „Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete)“ nimmt § 556e Abs. 1 S. 1 BGB auf eine Miete Bezug, die in einem unmittelbar vorausgehenden Wohnraummietverhältnis gezahlt wurde.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Ausführung des geschlossenen Partnerschaftsvermittlungsvertrags schon während der Widerrufsfrist beginnt, widerruft er den Vertrag dann aber, ist für den Wertersatz ...
Kosten für angeschaffte, aber noch nicht verbrauchte Brennstoffe sind mangels einer entsprechenden Regelung in der Heizkostenverordnung
zunächst nach dem allgemeinen und in § 16 Abs. 2 WEG bestimmten oder
einem ...
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Der Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags ist nach § 767 Abs. 2, § 796 Abs. 2 ZPO mit seinem nach § 495 Abs. 1, § 355 Abs. 1 und 2 BGB in der bis zum 10.6.10 geltenden Fassung bestehenden Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn die Bank nach Kündigung des Darlehensvertrags ihren Rückzahlungsanspruch in einem mit dem Einspruch nicht mehr anfechtbaren Vollstreckungsbescheid tituliert hat.