Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mietrecht

    Wer trägt die Kosten für nicht verbrauchte Heizmaterialien?

    | Kosten für angeschaffte, aber noch nicht verbrauchte Brennstoffe sind mangels einer entsprechenden Regelung in der Heizkostenverordnung zunächst nach dem allgemeinen und in § 16 Abs. 2 WEG bestimmten oder einem sonst vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. |

     

    In die Jahresgesamtabrechnung sind nach dem BGH (13.2.20, V ZR 29/15, Abruf-Nr. 214941 unter Verweis auf BGH 17.2.12, V ZR 251/10, Abruf-Nr. 120875) alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen aufzunehmen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern. Damit hatte der BGH schon 2012 eine stets wiederkehrende Streitfrage entschieden.

     

    PRAXISTIPP | Der Streit wird relevant, wenn der Eigentümer die Wohnung veräußert oder der Mieter umzieht. Da auf der Ebene der Jahresabrechnung kein Ausgleich zu finden ist, kann dieser zwischen Verkäufer und Käufer oder Vormieter und Nachmieter getroffen werden. An entsprechende Vereinbarungen sollten Sie denken.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 182 | ID 46903236