Inkasso = verbraucherfreundlich? Ist das nicht eigentlich ein Widerspruch? Diese ideologische Sichtweise ist lange überholt. Trotzdem musste sich der BGH zuletzt mehrfach mit Fragen auseinandersetzen, die genau diese
Ansicht als Ausgangspunkt haben. Hintergrund der Verfahren war stets die Frage, ob die Beauftragung und Anspruchsabtretung wegen berufsrechtlicher Unzulässigkeit der Tätigkeit nach § 134 BGB nichtig sind.
Eine Leserin berichtete uns folgenden Fall: Gläubiger G steht gegen Schuldner (Verbraucher) S eine Forderung von 1.000 EUR zu. G hatte zwar eine Rechnung gestellt, aber ohne den notwendigen Hinweis nach § 286 Abs.
Die Klausel in einem Vergleich, das Gericht solle über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO entscheiden, ist nur als Auftrag an das Gericht zu verstehen, anhand dieses Maßstabs eine Kostenregelung zu treffen, ...
Der Wegfall der Prozessfähigkeit ist für einen Rechtsstreit ohne Bedeutung, wenn die nicht mehr prozessfähige Partei einem Prozessbevollmächtigten wirksam Prozessvollmacht erteilt hat, weil die Vollmacht nach § 86 ZPO weiter wirkt.
Verhindert eine GbR die Vereinigung von Forderung und Schuld einer
Gesellschaftsverbindlichkeit bei sich durch Veranlassung einer Inkassozession an einen Treuhänder, der für die Gesellschaft Gesellschafter aus der ...
Der Kommanditist kann gegen seine Inanspruchnahme entsprechend
§§ 422 Abs. 1 S. 1, 362 Abs. 1 BGB einwenden, dass durch Zahlungen anderer Kommanditisten der zur Deckung der von der Haftung erfassten ...
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Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine
berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus Vermietung oder Verpachtung nach § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a, § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optiert.