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  • 02.12.2020 · Fachbeitrag · Vertretung

    Die Inanspruchnahme der „flüchtigen“ GmbH

    Der Wegfall der Prozessfähigkeit ist für einen Rechtsstreit ohne Bedeutung, wenn die nicht mehr prozessfähige Partei einem Prozessbevollmächtigten wirksam Prozessvollmacht erteilt hat, weil die Vollmacht nach § 86 ZPO weiter wirkt.