An dem auch für ein Schadenersatzverlangen nach § 281 Abs. 4 und 5 BGB erforderlichen fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung fehlt es, wenn der Gläubiger während des Laufs der von ihm gesetzten Frist vom Vertrag zurücktritt und so zeigt, dass er an seiner Leistungsaufforderung nicht mehr festhält und zur eigenen Mitwirkung nicht mehr bereit ist.
Zum 1.1.18 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. In der Folge wurden auch die Bauverträge angepasst. Das OLG Frankfurt/M. hat sich mit der Inhaltskontrolle solcher Bauverträge gegenüber Verbrauchern im ...
Ein Grundstücksmakler kann unter bestimmten Voraussetzungen Kostenschuldner für die Erstellung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs sein (OLG Nürnberg 16.11.20, 8 W 3216/20, Abruf-Nr. 219434 ).
Art. 240, § 2 Abs. 1 S. 2 EGBGB statuiert entgegen dem Wortlaut keine Glaubhaftmachungspflicht des Mieters hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen der COVID-19-Pandemie und der Nichtleistung der Mieten, sondern eine Beweiserleichterung der Ursächlichkeit bei Vortrag ausreichender Anknüpfungstatsachen i. S. d. § 252 S. 2 BGB.
Die nach Nr. 2.5 AUB 2008 für den Anspruch auf Tagegeld in der Unfallversicherung maßgebliche ärztliche Behandlung endet nicht stets mit der letzten Vorstellung beim Arzt. Sie umfasst vielmehr regelmäßig die Dauer ...
Sind beim Ticketkauf (vermeintlich) Vorverkaufsgebühren angefallen und wird das Konzert aufgrund behördlicher Anordnung dauerhaft abgesagt, müssen auch die Vorverkaufsgebühren und nicht nur der eigentliche ...
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