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  • 02.06.2021 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Finanzierungskosten bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

    Wenn einer in gegen die guten Sitten verstoßender Weise einem anderen einen Schaden zufügt, ist er auch zum Ausgleich der dem Schadensereignis zugrunde liegenden Finanzierungskosten verpflichtet.