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  • 02.06.2021 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Finanzierungskosten bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

    | Wenn einer in gegen die guten Sitten verstoßender Weise einem anderen einen Schaden zufügt, ist er auch zum Ausgleich der dem Schadensereignis zugrunde liegenden Finanzierungskosten verpflichtet. |