02.06.2021 · Fachbeitrag · Schadenersatz
Finanzierungskosten bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Wenn einer in gegen die guten Sitten verstoßender Weise einem anderen einen Schaden zufügt, ist er auch zum Ausgleich der dem Schadensereignis zugrunde liegenden Finanzierungskosten verpflichtet.
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