Das vorgerichtliche Einschalten eines Inkassodienstleisters, um Ansprüche wegen Verstößen gegen die sog. Mietpreisbremse geltend zu machen, ist nicht erforderlich. Dies verstößt gegen die Pflicht zur Schadensminderung, wenn sowohl der Mieter selbst als auch ein von ihm beauftragter Mieterverein den Vermieter zuvor vergeblich zum Absenken der Miete auf das mietpreisrechtlich zulässige Maß aufgefordert haben.
Die Bundesländer haben im Zuge der Coronapandemie viele Beschränkungen erlassen, die insbesondere im Dienstleistungsbereich zur Schließung von Einrichtungen und Betrieben geführt haben. So mussten aufgrund des ...
Der nach Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 S. 1 BGB gegebene Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses ist nach § 574 Abs. 1 S.
Die Justizministerkonferenz hat am 26.11.20 gefordert, dass Rechtsklarheit zum Thema Legal Tech geschaffen werden müsse. Zu klären sei, welche Geschäftsmodelle zulässig und welche unzulässig seien.
Durch den zugunsten des Beklagten erfolgten Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO ist der Kläger regelmäßig beschwert.
Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Entschädigt die Haftpflichtversicherung die Eigentümerin des gegnerischen Unfallwagens – die kreditgebende Bank – bei ungeklärtem Unfallhergang voll, kann sie gegenüber dem zur Eigentümerin personenverschiedenen Fahrzeughalter trotz der hälftigen Haftungsquote aufgrund der wechselseitigen Betriebsgefahr keinen Regress geltend machen.