06.01.2021 · Fachbeitrag · Haftung
Gesamtschuld bei Auseinanderfallen von Eigentümer und Halter
Entschädigt die Haftpflichtversicherung die Eigentümerin des gegnerischen Unfallwagens – die kreditgebende Bank – bei ungeklärtem Unfallhergang voll, kann sie gegenüber dem zur Eigentümerin personenverschiedenen Fahrzeughalter trotz der hälftigen Haftungsquote aufgrund der wechselseitigen Betriebsgefahr keinen Regress geltend machen.
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