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  • 11.07.2025 · Fachbeitrag · Erbrecht

    Keine Anfechtung einer Ausschlagung auf Verdacht

    | Die grundsätzlich mögliche Anfechtung der Ausschlagung des Erbes wegen einer vermeintlichen, tatsächlich aber nicht gegebenen Überschuldung des Nachlasses scheidet aus, wenn der Anfechtende zu seiner Vorstellung nicht auf der Grundlage ihm bekannter oder zugänglicher Fakten gelangt ist, sondern seine Entscheidung auf Basis von Spekulationen getroffen hat. |