11.07.2025 · Fachbeitrag · Erbrecht
Keine Anfechtung einer Ausschlagung auf Verdacht
| Die grundsätzlich mögliche Anfechtung der Ausschlagung des Erbes wegen einer vermeintlichen, tatsächlich aber nicht gegebenen Überschuldung des Nachlasses scheidet aus, wenn der Anfechtende zu seiner Vorstellung nicht auf der Grundlage ihm bekannter oder zugänglicher Fakten gelangt ist, sondern seine Entscheidung auf Basis von Spekulationen getroffen hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig