Der Auskunfts- und Beleganspruch in der Unterhaltssache folgt aus §§ 1580, 1605 Abs. 1 BGB. Der
Anspruch erstreckt sich nach Ansicht des OLG Celle dabei auch auf die Ausgaben für vermögensbildende Anlagen (OLG Celle 9.3.21, 17 UF 172/20).
§ 1605 BGB regelt die unterhaltsrechtlichen Auskunftsansprüche. Auskunft ist aber nach dem Gesetzeswortlaut nur „auf Verlangen“ zu erteilen, ist also immer nur die Antwort auf eine gestellte Frage.
Ein biologischer Vater ist nur berechtigt, die (rechtliche) Vaterschaft zu beseitigen, wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind besteht. Eine solche sozial-familiäre Beziehung ...
Es kommt vor, dass Kinder aus der Herkunftsfamilie herausgenommen werden und in eine sog. Familienpflege gelangen oder im Heim untergebracht werden. Ist dies gegen den Willen der leiblichen Eltern möglich?
Schenken Schwiegereltern eine als Renditeobjekt genutzte Immobilie an das Kind und Schwiegerkind, scheidet eine Rückforderung im Fall der Trennung der Ehegatten aufgrund Wegfalls bzw. Störung der Geschäftsgrundlage ...
Anwälte haben – nachrangig nach den in §§ 2, 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen eindeutigen ...
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Ist ein Scheidungsantrag bei Gericht rechtshängig, müssen die Ehegatten auf Verlangen des Gerichts Auskunft über ihre Versorgungsanrechte erteilen, auch wenn sie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Scheidung bestreiten. Es liegt im Ermessen des Gerichts, zur Durchsetzung der Auskunftspflicht Zwangsmittel auch schon festzusetzen, bevor geklärt ist, ob der Scheidungsantrag begründet ist. Das hat der BGH entschieden.