Kinder können nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst aller Generationen nur berücksichtigt werden, wenn der Dienst die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a SGB VII erfüllt. Die insoweit erforderliche Vereinbarung zwischen dem Kind und dem Träger des Freiwilligendiensts muss das Schriftformerfordernis erfüllen und die Bezeichnung des Trägers, der Einsatzstelle und der Aufgaben enthalten. Unter anderem müssen noch der mindestens sechsmonatige Verpflichtungszeitraum ...
Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen oder Vertrauenspersonen kein Feststellungsantrag nach § 62 ...
Bezeichnet der Versicherungsnehmer (VN) einer Lebensversicherung (LV) als Bezugsberechtigten im Todesfall unwiderruflich seinen Ehegatten, ist die Zuwendung der Versicherungsleistung regelmäßig bereits mit der ...
Das Jugendamt sammelte im Rahmen eines Umgangsverfahrens Daten des Vaters, nämlich eine ärztliche Stellungnahme und Angaben eines Vertreters des Kindergartens. Die alleinsorgeberechtigte Mutter beantragte erfolglos einstweilige Akteneinsicht. VG: Es handelt sich um Daten, die im Zusammenhang mit der Aufgabe des Jugendamts stehen. Nimmt das Jugendamt diese Aufgabe wahr, sind ihm die in diesem Zusammenhang gemachten Angaben zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut und unterliegen somit dem ...
In einem Betreuungsverfahren darf der Betroffene gegen seinen Willen in seiner Wohnung weder angehört noch begutachtet werden. Wirkt der Betroffene an einer erforderlichen Anhörung oder Begutachtung nicht mit, kann ...
Bei der Kürzung des Versorgungsanrechts des Ausgleichspflichtigen wegen eines von ihm nach Ende der Ehezeit in Anspruch genommenen, vorzeitigen Altersruhegelds handelt es sich nicht um eine auf die Ehezeit ...
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Die nichteheliche Lebensgemeinschaft hat sich als beliebtes Partnerschaftsmodell längst etabliert. Etliche Paare ziehen eine lose Liebesbeziehung ohne schädliche Nebenwirkungen dem heiligen Hafen der Ehe vor, um sich ein Stück Unverbindlichkeit zu bewahren. Eine häufige Frage lautet: Wem steht was nach Trennung zu? Auch bei der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entstehen vermögensrechtliche Ansprüche, die sich mit geschultem Blick schneller finden lassen.