Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht dagegen nicht (BGH 28.11.12, XII ZR 19/10).
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur aktuellen Zahl von Kompetenzzentren für von Intersexualität betroffene Menschen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion ...
Großeltern können ihren Enkeln im Wege der Ersatzhaftung gemäß § 1607 Abs. 1 BGB Unterhalt schulden. Die Ersatzhaftung ist nicht bereits dann begründet, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete ...
Das OLG Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.13) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des OLG Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des OLG zu erzielen.
Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten, am 19.12.12, den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und ...
Für Juden und Muslime in Deutschland herrscht künftig wieder Rechtssicherheit. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Mittwoch, 12.12.12, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den „Umfang der ...
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Das Recht der Namensbestimmung richtet sich nach deutschem Recht, wenn beide Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes deutsche Staatsangehörige sind. Ist für ein vorher geborenes Kind damals noch zulässigerweise ausländisches Recht gewählt worden, folgt hieraus nicht die Möglichkeit der Rechtswahl auch für das jetzt neugeborene Kind (OLG Stuttgart, 4.10.2012, 17 UF 45/12).