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Freibeträge für Kinder im Freiwilligendienst nur in Grenzen
| Kinder können nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst aller Generationen nur berücksichtigt werden, wenn der Dienst die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a SGB VII erfüllt. Die insoweit erforderliche Vereinbarung zwischen dem Kind und dem Träger des Freiwilligendiensts muss das Schriftformerfordernis erfüllen und die Bezeichnung des Trägers, der Einsatzstelle und der Aufgaben enthalten. Unter anderem müssen noch der mindestens sechsmonatige Verpflichtungszeitraum und die wöchentliche Stundenzahl von mindestens acht Stunden angegeben werden ( BFH 24.5.12, III R 68/11 ) . |
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