Der Kindesunterhaltsanspruch eines Minderjährigen, der eine Ausbildung aufnimmt, entfällt oder reduziert sich für den gesamten Monat im Sinne von § 1602 Abs. 1 BGB ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die erste Ausbildungsvergütung tatsächlich ausgezahlt wird. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags oder des Beginns der Arbeitsaufnahme kommt es nicht entscheidend an (OLG Hamm 23.1.13, II 3 UF 245/12, OLG Report NRW 13/2013, Anm. 4, Abruf-Nr. 131490 ).
Das Urteil des BVerfG vom 19.2.13 (1 BvL 1/11 BvR 3247/09) betrifft die Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartnerschaften. Es könne daher nicht ohne Weiteres auf Fragen zur steuerlichen Behandlung ...
Die Länder haben Anfang Mai 2013 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der schwangere Frauen in schwierigen Konfliktsituationen unterstützen soll und hierzu den Ausbau der Hilfen für Schwangere und Regelungen zur ...
Der BGH hat entschieden: Im Sinne des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialleistungen bleibt es bei dem Aufrechnungsverbot (BGH 8.5.13, XIIZB 192/11, n.v).
Die Aussage „Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld“ auf der Internetseite eines Rechtsanwalts ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, hinreichend ...
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH verhandelt heute über die Frage, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen einen auf einen Sozialleistungsträger übergegangenen ...
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Die Ausschlussfrist des § 2 VBVG zur Geltendmachung der Betreuervergütung beginnt für den Anspruch auf pauschale Vergütung zu dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch gemäß § 9 VBVG erstmals geltend gemacht werden kann (BGH 13.3.13, XII ZB 26/12).