Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht dagegen nicht (BGH 28.11.12, XII ZR 19/10, FamRB 13, 72, Abruf-Nr. 130958 ).
Das neue Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern ist am 19.5.13 in Kraft getreten. Nun gilt auch hier der Grundsatz, dass beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Väter nichtehelicher Kinder haben ...
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und sind ...
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt wird (BGH 8.5.13, XII ZB 396/12, Abruf-Nr. 131916 ).
Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung ist am 15.5.13 in Kraft getreten. Eltern von sogenannten "Sternenkindern" - also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden – ...
Zur abschließenden Beratung des am 25.4.13 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: ...
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind auch beim Ehegattensplitting mit der Ehe gleichgestellt. Das hat der Zweite Senat des BVerfG in einem am 6.6.13 veröffentlichten Beschluss entschieden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt den Beschluss des Höchsten Gerichts: „Die heutige Entscheidung ist ein weiterer konsequenter Schritt und markiert den Durchbruch für die volle Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe“.