Das Recht der Namensbestimmung richtet sich nach deutschem Recht, wenn beide Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes deutsche Staatsangehörige sind. Ist für ein vorher geborenes Kind damals noch zulässigerweise ausländisches Recht gewählt worden, folgt hieraus nicht die Möglichkeit der Rechtswahl auch für das jetzt neugeborene Kind (OLG Stuttgart, 4.10.2012, 17 UF 45/12).
Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil ...
Die Regelung zur Beschneidung von Jungen ist am 14.12.12 vom Bundesrat verabschiedet worden und kann damit bald in Kraft treten. „Damit ist die wichtigste gesellschaftspolitische Debatte des Jahres 2012 zu einem guten ...
Ausreichend ist, dass der durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel bestimmte Nachfolger im Zeitpunkt des Erbfalls bestimmbar ist. Diese Bestimmbarkeit ist nicht ausschließlich durch seine ausdrücklich Benennung seitens des Erblassers, sondern auch durch eine auslegungsfähige Regelung oder durch die Begründung eines Bestimmungsrechts der Erben möglich. Für die Auslegung des Gesellschaftsvertrags ist nicht nur der innere Wille der Gesellschafter maßgeblich. Die Vertragserklärungen sind nach §§ 133, 157 ...
Auch ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender betrieblicher oder privater Versorgungsträger wird durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht ...
Ein ägyptischer Staatsangehöriger, in dessen Geburtseintrag neben dem Vornamen nur noch die Namen des Vaters, Großvaters und Urgroßvaters angegeben sind (Namenskette/Eigennamen) kann nach ägyptischem Recht durch ...
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1. § 1379 BGB in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung erstreckt die Auskunftspflicht auch auf illoyale Vermögensminderungen im Sinne des § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB. 2. Allerdings hat der Auskunftsberechtigte nach § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB – wie bisher nach § 242 BGB – konkrete Tatsachen vorzutragen, die ein unter § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB fallendes Handeln nahelegen. Das gilt jedenfalls, wenn und soweit er Auskunft für die Zeit vor der Trennung begehrt. (BGH 15.8.12, XII ZR 80/11, FamRB 12, ...