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Familienpflegezeit für Bundesbeamte
| Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten, am 19.12.12, den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes beschlossen. |
„Wir steuern infolge der demografischen Entwicklung auf ein zunehmendes Bedürfnis pflegender Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu. Wenn wir als Arbeitgeber Bund dieser gesellschaftspolitischen Entwicklung angemessen Rechnung tragen und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft attraktiv bleiben wollen, müssen wir unsere Beschäftigten bei der Pflege stärker unterstützen. Das ist Ziel dieses Gesetzes“, so der Bundesinnenminister Dr. Friedrich.
Außerdem können Beamtinnen und Beamten, denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen. Sie erhalten einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit und damit eine neue Möglichkeit zur Kompensation dieser Zeiten. Dies ist gleichzeitig ein erster konkreter Schritt auf dem Weg zu einer Kultur des längeren Arbeitens.
Lesen Sie den Gesetzentwurf und weitere Hintergrundinformationen auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern!
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/12/familienpflegezeitg.html