Kurz vor Ende des Gesetzgebungsverfahrens wurde noch vor der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat am 1.2.13 § 558 Abs. 3 BGB durch eine Regelung ergänzt, die nach Auffassung des Bundesjustizministeriums es ermöglichen sollte, flexibel auf Mietsteigerungen in Ballungsräumen zu reagieren. Die Regelung betrifft die gesetzliche Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB.
Akademische Grade sind - anders als das AG in der angefochtenen Entscheidung meint - keine Namensbestandteile, so das OLG Celle (5.2.13, 17 W 9/12, OLG Report Nord 11/13, Anm. 2).
Das LG hat entschieden, dass ein Sohn nicht verpflichtet ist, das ihm von der Mutter geschenkte Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen, die sich durch die Unterbringen der Mutter in einem Pflegeheim ergeben.
Akademische Grade sind - anders als das AG in der angefochtenen Entscheidung meint - keine Namensbestandteile, so das OLG Celle (5.2.13, 17 W 9/12, OLG Report Nord 11/13, Anm. 2).
Das LG hat entschieden, dass ein Sohn nicht verpflichtet ist, das ihm von der Mutter geschenkte Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen, die sich durch die Unterbringen der Mutter in einem Pflegeheim ergeben.
Die klagende Rechtsanwaltskammer möchte dem Beklagten verbieten, im geschäftlichen Verkehr und insbesondere auf dem Briefkopf der Kanzlei des Beklagten mit dem Begriff „Spezialist für Familienrecht“ zu werben.
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§ 10 VerschG begründet nur die Vermutung, dass der Verschollene bis zu dem in § 9 Abs. 3 VeschG genannten Zeitpunkt gelebt hat, nicht jedoch darüber hinaus. Ist die Existenz des Antragsgegners für die Zeit nach dem in § 9 Abs. 3 VerschG festgelegten Zeitraum ungeklärt, bleibt es dabei, dass die Beteiligungsfähigkeit nicht festgestellt werden kann und der Scheidungsantrag als unzulässig zu verwerfen ist (OLG Bamberg 19.3.12, 2 WF 70/12, OLG Report Süd 40/12, Anm. 2) .