Eine Volljährigenadoption gemäß §§ 1767 ff. BGB wird nur ausgesprochen, wenn anzunehmen ist, dass sich eine Freundschaft/innere Verbundenheit im Sinne einer seelisch-geistigen Bindung zwischen Angehörigen verschiedener Generationen in einem Maße verdichtet hat, dass von einer eltern-/kindähnlichen Beziehung gesprochen werden kann. Dann ist es gerechtfertigt, diese Verbundenheit zu einer rechtlichen Wahlverwandtschaft zu festigen. Wenn der Altersunterschied zwischen Annehmendem und Anzunehmendem nur ...
Eine gesamtschuldnerische Verpflichtung der Ehegatten (§§ 427, 421 BGB)aus notariellem Altenteilvertrag wird nach der Scheidung jedenfalls nicht in der Weise wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 ...
Das OVG Münster hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes auf eine Tagesmutter verwiesen werden können, und damit der Beschwerde der Stadt Köln gegen den Beschluss des VG ...
Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier: Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche) können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen.
Eine einheitliche Grenze der zeitlichen Aufenthaltsdauer, bei deren Unterschreiten eine – annähernd gleichwertige – Haushaltsaufnahme generell zu verneinen wäre, besteht nicht (BFH 18.4.13, V R 41/11, Abruf-Nr.
Der BGH hat heute die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners im Rahmen des Elternunterhalts näher eingegrenzt und ihre Voraussetzungen bestimmt (BGH 7.8.13, XII ZB 269/12).
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Das FamG hat den Termin in einer Scheidungssache so zu bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, unter Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG eine Folgesache anhängig zu machen. Zur Vorbereitung eines Antrags muss den Ehegatten zusätzlich eine Woche zur Verfügung stehen (BGH 5.6.13, XII ZB 427/11).