Kindesunterhalt ist bei der Zurechnung eines fiktiven Einkommens im Regelfall nach einem fiktiven Vollerwerbseinkommen und nicht nach einem fiktiven Nebenerwerbseinkommen neben einem Sozialleistungsbezug zu berechnen. Das gilt auch, wenn der Unterhaltsschuldner nach der Berechnung mit einem Vollerwerbseinkommen nicht leistungsfähig ist, während er nach der Berechnung mit einem Nebenerwerbseinkommen aufgrund des niedrigeren Selbstbehalts Unterhalt zahlen müsste (OLG Hamm 6.1.14, 3 UF 192/13).
Ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn reicht für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht aus (BGH 12.
Die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs gegen den Willen des Umgangsberechtigten unter Festsetzung von Ordnungsmitteln ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt den Antragsgegner in seinem ...
Vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ muss ein Ehepartner seinem geschiedenen, in der gemeinsamen Wohnung verbliebenden Partner stellen, um von ihm ein Nutzungsentgelt fordern zu können (OLG Hamm 6.12.13, 14 UF 166/13).
Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches ...
Die gemeinsame elterliche Sorge kann nicht zur Regelung von Kommunikationsproblemen in der Beziehung der geschiedenen Kindeseltern aufgelöst werden. Sie ist vielmehr beizubehalten, wenn das Kindeswohl keine Abänderung ...
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Kosten eines Anwalts aus England, die dem Steuerpflichtigen aus Anlass der Klage u.a. auf Unterhalt seiner geschiedenen Ehefrau entstanden sind, sind außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG (FG Schleswig-Holstein 17.4.13, 5 K 156/12, EFG 13, 1127, Abruf-Nr. 132096 ).