Eingetragene Lebenspartnerschaften sind auch beim Ehegattensplitting mit der Ehe gleichgestellt. Das hat der Zweite Senat des BVerfG in einem am 6.6.13 veröffentlichten Beschluss entschieden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt den Beschluss des Höchsten Gerichts: „Die heutige Entscheidung ist ein weiterer konsequenter Schritt und markiert den Durchbruch für die volle Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe“.
Die Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 begründen als Kollisionsregeln keinen unmittelbaren Anspruch auf Kindergeld aus Unionsrecht. Ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG besteht nur, wenn die mit dem ...
Ein Kind, das nach seinem Schulabschluss zunächst keine Ausbildung beginnt, verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt für eine später begonnene angemessene Ausbildung. Auch ein 24-jähriges Kind kann noch eine ...
Die Zustimmung des Erblassers zur Scheidung im Sinne von § 1933 S. 1 BGB kann auch unter Geltung des FamFG wirksam durch privatschriftliche Erklärung gegenüber dem FamG erfolgen, § 134 Abs. 1, § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG. Der Ausschluss des Ehegattenerbrechts nach § 1933 S. 1 BGB hängt nicht davon ab, dass der Scheidungsantrag des überlebenden Ehegatten, dem der Erblasser zugestimmt hatte, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG notwendigen Angaben enthielt (OLG Köln 11.3.13, 2 Wx 64/13, JurionRS 13, 34429).
Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebots des ...
1.Die Regelung des § 32 VersAusglG, wonach die Anpassung der Rentenkürzung wegen einer fiktiven gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nur für Regelsicherungssysteme und nicht für die ...
Gratis-Sonderausgabe: neue Mitarbeiter finden und binden
Wie lassen sich in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter finden? Und was können Sie tun, um bewährte Kräfte und wertvolles Know-how in der Kanzlei zu halten? Die neue Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei liefert fundierte Strategien und sofort nutzbare Praxistipps.
Nutzung von Legal Tech & KI: Was gilt berufsrechtlich?
Legal Tech und KI bieten immense Potenziale für die Anwaltschaft, doch sie bergen auch erhebliche berufsrechtliche Risiken. Der neue IWW-Online-Lehrgang schärft den Blick für diese Risiken und zeigt, wie Sie im digitalen Umfeld sicher agieren. Mit kostenlosem Probe-Termin am 08.10.2025!
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
1.Ein nach Eintritt der gesetzlichen Regelaltersgrenze erzieltes Erwerbseinkommen aus einer Nebentätigkeit ist für die Unterhaltsbemessung nicht außer Betracht zu lassen (im Anschluss an BGH FamRZ 11, 454). 2.Zur Bemessung des sogenannten angemessenen Wohnwerts, wenn der Unterhaltsverpflichtete das Eigenheim zusammen mit einem unterhaltsberechtigten Kind bewohnt. 3.An den Unterhaltsberechtigten erbrachte Leistungen der Krankentagegeldversicherung, die auf während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft ...