Die Einführung einer sog. Sukzessivadoption für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist geplant, so der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/1285). Die Neuregelung sieht vor, dass Lesben und Schwule künftig ein Kind auch adoptieren können, wenn es zuvor bereits vom jeweiligen Partner adoptiert worden ist. Damit soll ein Auftrag des BVerfG erfüllt werden, das in einem Urteil vom Februar 13 die Einführung der Sukzessivadoption auch für eingetragene Partnerschaften bis spätestens Ende Juni ...
Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31.12.06 formell rechts-kräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO i.V. mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), sodass eine später ergangene ...
Zum 1.5.14 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt (Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt) in Kraft getreten. Schwangere können ihr Kind vertraulich in einer Klinik oder ...
Der BGH hat Folgendes entschieden: Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die Parteien die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits durch den Vergleich nicht in Frage stellen. Der Einwand, aufgrund der Unwirksamkeit ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
In die im Rahmen der Prüfung eines Anspruchsübergangs nach § 33 Abs. 2 S. 3 SGB II anzustellende grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung sind unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher ...
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
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Allein der Umstand, dass der Beschäftigte einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz im Auftrag auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses hinweist, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass der betreffende Bedienstete nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche tatsächliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihm unterzeichneten Schriftsatzes gegenüber dem Gericht nicht übernehmen wolle (BGH 23.10.13, XII ZB ...