Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht (www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
§ 1378 Abs. 2, § 1384 BGB in der seit dem 1.9.09 geltenden Fassung, nach denen im Falle der Ehescheidung für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der ...
Patchwork-Familien sind fast so häufig wie das klassische Modell der sog. Kernfamilie. Aufgrund des komplexen Beziehungsgeflechts mit eigenen und Stiefkindern ergeben sich oft vielfältige Probleme und damit ...
Die Vorschriften der § 1378 Abs. 2, § 1384 BGB in der seit dem 1.9.09 geltenden Fassung, nach denen im Fall der Ehescheidung für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle die Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags tritt, sind nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.09 rechtskräftig geschieden worden ist (BGH 16.6.14, XII ZR 108/12).
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Die „Patchwork-Familie“ ist der dritthäufigste Familientyp nach der „Kernfamilie“ und den Alleinerziehenden. „Patchwork“ bedeutet „Flick-“ oder „Stückwerk“ und ist ein passender Begriff, wenn man ...
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a) Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt. b) Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen. (BGH 5.2.14, XII ZB 25/13, FamRZ 14, 538, Abruf-Nr. 140753 )