Ergebnis einer Billigkeitsabwägung nach § 27 VersAusglG kann sein, dass der Versorgungsausgleich (VA) ausnahmsweise nicht stattfindet. Der Beitrag stellt Kriterien für diese Billigkeitsabwägung dar. Darüber hinaus werden Fragen zur Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs (§ 19 VersAusglG) erörtert.
Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des BVerfG entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf ...
Mit Urteil vom 13.5.15 hat der III. Senat des BFH entschieden, dass ein Antragsteller in einer Kindergeldsache, der sich gegen eine mit der behördlichen Einspruchsentscheidung verbundene Kostenentscheidung (§ 77 EStG) ...
Das OLG hat einer Versicherung Schadenersatz gegenüber den Veranstaltern einer Hochzeitsfeier zugesprochen, bei der durch sog. „Himmelslaternen“ zwei angrenzende Gebäude in Brand geraten sein sollen (OLG Frankfurt am Main 24.7.15, 24 U 108/14).
Mit Beschluss vom 31.7.15 hat das OLG Düsseldorf eine Beschwerde zurückgewiesen, mit der der Beschwerdeführer die Feststellung seiner Vaterschaft nach Deutschem Recht an neun Embryonen begehrt, die sich eingefroren ...
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