Der djb moniert den am Freitag veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Das Hinzufügen eines weiteren Vornamens des anderen Geschlechts aus rein persönlichen Gründen kann keinen wichtigen Grund zur Namensänderung begründen (VG Ansbach 30.1.15, AN 14 K 14.00440).
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den ...
Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385 Nr. 4, 1386 BGB nicht verlangt werden (BGH 17.9.14, XII ZB 604/13, FamRZ 15, 32, Abruf-Nr. 172804 ).
Kindesunterhalt: Der Besuch einer primär der Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten dienenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch ein volljähriges Kind begründet keine gesteigerte Erwerbspflicht der ...
a) Ist der neue Ehegatte des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nach § 1609 Nr. 3 BGB nachrangig, ist dessen Unterhaltsanspruch im Rahmen der Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht als ...
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Auf eine Schwiegerelternschenkung sind die Regeln der Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB anwendbar. Wenn der Fortbestand der Ehe Geschäftsgrundlage der Zuwendung war, führt das Scheitern der Ehe nicht automatisch, sondern nur bei gesondert festzustellender Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Schenkung zu einem Anspruch auf Vertragsanpassung (BGH 3.12.14, XII ZB 181/13, Abruf-Nr. 174348 ).