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  • · Nachricht · Kindergeld

    Länder stimmen Kindergelderhöhung zu

    | Der Bundesrat hat am 10. 7.15 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt (Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, BR-Drucksache 281/15 - PDF, 433 KB). |

     

    Der der Bundesrat begrüßt zwar den Abbau der kalten Progression. Er macht aber darauf aufmerksam, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen kaum tragbar ist. Der Verzicht auf Steuereinnahmen erschwere die notwendige Konsolidierung der Länder- und Kommunalhaushalte. Nach Ansicht der Länder setzt der Abbau der kalten Progression eine solide Finanzierung durch eine entsprechende Kompensation für Länder und Kommunen durch den Bund voraus.

     

    Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich aus der Kindergelderhöhung 2015 Steuerausfälle von 820 und ab 2016 von 420 Mio. EUR pro Jahr ergeben. Hiervon entfielen auf die Länder jeweils 57,5 Prozent. Aus dem GG und dem Finanzausgleichsgesetz würden sich 2015 Ausgleichsansprüche der Länder von 258 und ab 2016 von 387 Mio. EUR ergeben, die im Gesetz jedoch nicht berücksichtigt sind.

     

    Entlastung für Familien und Alleinerziehende: Das Gesetz entlastet Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in diesem und im nächsten Jahr rechnen können. Es erhöht den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zudem verschiebt sich der gesamte Einkommensteuertarif leicht, um die kalte Progression einzudämmen. Die Maßnahme vermeidet heimliche Steuererhöhungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden EUR jährlich.

     

    Die Kosten des Gesamtpakets - in dem auch die Erhöhung des Kindergeldes um vier EUR in 2015 und nochmals zwei EUR 2016 enthalten ist - belaufen sich auf rund 5 Milliarden EUR.

     

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 10.7.15

     

    Quelle: ID 43504133