09.07.2015 · Fachbeitrag · Steuerrecht
Adoptionskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen: BFH bestätigt bisherige Rechtsprechung
| Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. von § 33 EStG (BFH 10.3.15, VI R 60/11). |
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