Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der ...
Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung lässt individuelle Regelungen zu. Hierzu gehört es, nach Möglichkeit die steuerlichen Folgen zugunsten der Beteiligten zu gestalten. Das Urteil des FG Münster vom 11.11.
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut geschützt. Der Gesetzgeber verfügt über einen weiten Spielraum für den Ausgleich der widerstreitenden Grundrechte. Ein Kind kann seine leibliche ...
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Neues IWW-Webinar: So gestalten Sie Eheverträge optimal
Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
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Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch verbindlich, wenn das Kind – nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamts – in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern (OLG Hamm 29.3.16, 2 UF 223/15).