16.11.2015 · Fachbeitrag · Bestellung eines Ergänzungspflegers
Bei Ablehnung sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden
Wird die Bestellung eines Ergänzungspflegers abgelehnt, steht der Staatsanwaltschaft hiergegen kein Beschwerderecht zu. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Eltern gem. § 52 Abs. 2 S. 2 StPO an der Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts ihres Kindes gehindert sind (OLG Hamm 27.10.15, II-13 WF 185/15, Abruf-Nr. 145698 ).
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