Eine laufende betriebliche Altersversorgung, deren Höhe sich nach dem letzten Gehalt richtet (sog. endgehaltsbezogene Versorgung), ist zeitratierlich zu bewerten, § 41 Abs. 2 i. V. m. § 40 VersAusglG. Sowohl nachehezeitliche Gehaltssteigerungen als auch künftige Anpassungen der Versorgung (sog. Rententrend) sind dabei zu beachten. Die Teilungsordnung muss
gewährleisten, dass dem Ausgleichspflichtigen zumindest die Hälfte des Ehezeitanteils verbleibt. Das hat der BGH entschieden.
Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Ausnahme: Dieser Zeitraum verschiebt sich bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust.
Wenn eine ausländische Rechtsordnung wie z. B. das australische Recht die Erteilung eines sog. Fantasienamens zulässt, kann dieses Recht nicht nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB als das auf den Familiennamen anwendbare Recht ...
Die Kürzung der Rente, die aufgrund des VA beim Ausgleichspflichtigen erfolgt, kann nach § 33 VersAusglG auch ausgesetzt werden, wenn er sich gegenüber dem anderen Ehegatten außergerichtlich verpflichtet hat, nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Die Aussetzung ist aber auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch zu begrenzen. Das Gericht muss diesen von Amts wegen ermitteln. Soweit die Kürzung einer gesetzlichen Rente durch ein Anrecht ausgelöst wurde, das nicht zu den Regelversorgungen des § 32 VersAusglG ...
Nutzt ein Anwalt ein Telefaxgerät, um einen fristgebundenen Schriftsatz zu übermitteln, muss er nach Ansicht des BGH eine ausreichende Zeitreserve einplanen, um einen vollständigen Zugang des Schriftsatzes bis zum ...
Durch das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) erhalten Personen Leistungen, die durch Blutprodukte unmittelbar oder mittelbar mit HIV infiziert wurden oder infolge davon an AIDS erkrankt sind. Sämtliche Leistungen werden nach § ...
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Der BGH hat entschieden, ob bei der Bewertung einer freiberuflichen Praxis eine Zwischenbilanz zum Stichtag erfolgen muss oder ob das ganze Wirtschaftsjahr zugrunde gelegt werden darf.