Aus der Begründung einer Verfassungsbeschwerde muss sich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben. Dies setzt voraus, dass sich die Verfassungsbeschwerde mit der angegriffenen Entscheidung rechtlich-argumentativ auseinandersetzt und hinreichend substanziiert darlegt, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (BVerfG 30.4.18, 1 BvR 393/18, Abruf-Nr. 204598 ).
Zu den Begründungsobliegenheiten im Verfahren des einstweiligen Rechts-schutzes im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde (§ 32 Abs. 1 BVerfG)
gehört auch die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache ...
Ein vollständiger Ausschluss des VA gem. § 27 VersAusglG ist möglich, wenn kumulativ die einen VA rechtfertigende Versorgungsgemeinschaft zwischen den früheren Ehegatten in den letzten 12 Jahren der Ehezeit nicht mehr bestand und überdies der Antragsgegner jedenfalls vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Ende der Ehezeit seine Verpflichtung gröblich verletzt hat, zum Familienunterhalt beizutragen (OLG Düsseldorf 18.7.18, 8 UF 221/17, Abruf-Nr. 204620 ).
In Kindesunterhaltsverfahren stellt sich in der Praxis oft die Frage, in welcher Höhe aufseiten des minderjährigen oder volljährigen Kindes
Erwerbseinkünfte, insbesondere eine Ausbildungsvergütung, zu beachten ...
Eine Ehe wird auf Antrag eines Ehepartners geschieden, wenn sie gescheitert ist. Dabei ist grundsätzlich ein sog. Trennungsjahr abzuwarten. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für ...
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Ein Verbot der reformatio in peius besteht insoweit nicht, da in Kindschaftssachen die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist. Auch auf die Beschwerde der Mutter kann das Umgangsrecht des Vaters in der Beschwerdeinstanz ausgeweitet werden (KG Berlin 18.5.18, 3 UF 4/18, Abruf-Nr. 204622 ).