Streitig war, in welcher Höhe die Reisekosten eines Anwalts erstattet werden können, dessen Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war und der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen ...
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde bezogen auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen nicht zur Entscheidung angenommen (26.5.20, 1 BvR 1074/18, Abruf-Nr. 216666).
Ist der VA nach früherem Recht durchgeführt worden, kann der Ehegatte, der insgesamt ausgleichspflichtig war, nach dem Tod des anderen in einem Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG u. U. erreichen, dass die Wirkungen des VA für die Zukunft entfallen. Der Abänderungsantrag ist aber nur zulässig, wenn wesentliche Wertveränderungen eingetreten sind, die sich im Gesamtergebnis des VA zugunsten des überlebenden Ehegatten auswirken. Das hat der BGH entschieden.
Oft hat ein Ehegatte während der intakten Ehe eine Lebensversicherung abgeschlossen, wobei sein Ehepartner als bezugsberechtigte Person eingesetzt worden ist. Aber was gilt im Fall einer Scheidung?
Der BGH hat über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln betreffend eine
unveränderte Namensfortführung einer volljährigen Angenommenen im Rahmen eines Annahmebeschlusses entschieden.
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Wird Unterhalt im einstweiligen Anordnungs-(EA-)Verfahren zugesprochen, kann der Unterhaltsberechtigte aufgefordert werden, das Hauptsacheverfahren einzuleiten. Versäumt er dies, wird die EA aufgehoben. Fraglich ist, ob er dann ein Hauptsacheverfahren gesondert mit Beginn-Zeitpunkt wie bei der EA oder nur für die Zukunft anstrengen kann.