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  • · Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis

    Wohnvorteil nach Scheidung

    | Wohnvorteile können die Höhe von Unterhaltsansprüchen erheblich beeinflussen. Dazu ein Beispiel aus der Praxis: |

     

    • Beispiel

    M und F sind voneinander geschieden, M wohnt im ehemaligen Familienwohnheim, er hat F bezüglich ihres Miteigentumsanteils ausbezahlt. Daher pocht er darauf, der Wohnvorteil dürfe beim nachehelichen Unterhalt keine Rolle mehr spielen. Zu Recht?

     

    Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist nach ständiger Rechtsprechung ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung über § 100 BGB dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen. In diesem Sinne erhöht die Zurechnung mietfreien Wohnens beim Pflichtigen die Leistungsfähigkeit, beim Berechtigten mindert sie seine Bedürftigkeit.