26.07.2011 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch die tatsächlich vorhandenen, sondern auch durch die Mittel bestimmt, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit unter Umständen auch im Wege eines Orts- oder Berufswechsels erreichen könnte. Mit fünf behaupteten Bewerbungen hat der Verpflichtete die gebotenen Bemühungen um einen zumutbaren Arbeitsplatz jedoch nicht einmal ansatzweise dargetan (OLG Saarbrücken 7.8.09, 6 UFH 58/09, FuR 10, 356, Abruf-Nr. 113151 ).
20.07.2011 · Fachbeitrag ·
Ersatzhaftung der Großeltern
Sind die Eltern nicht in der Lage, den Mindestunterhalt für ihre Kinder zu zahlen, ohne den notwendigen Selbstbehalt zu unterschreiten, kommt die Ersatzhaftung von Verwandten, z.B. der Großeltern nach § 1607 Abs.
18.07.2011 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist zu prüfen, ob eine Nebentätigkeit in Betracht kommt. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Diese Vorschrift ist die Obergrenze der zumutbaren Erwerbstätigkeit (BGH 4.5.11, XII ZR 70/09, FamRZ 11, 1041, Abruf-Nr. 111980 ).