20.07.2011 · Fachbeitrag ·
Ersatzhaftung der Großeltern
Sind die Eltern nicht in der Lage, den Mindestunterhalt für ihre Kinder zu zahlen, ohne den notwendigen Selbstbehalt zu unterschreiten, kommt die Ersatzhaftung von Verwandten, z.B. der Großeltern nach § 1607 Abs. 1 BGB in Betracht, die in der Praxis häufig übersehen wird.
18.07.2011 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist zu prüfen, ob eine Nebentätigkeit in Betracht kommt. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Diese Vorschrift ist die Obergrenze der zumutbaren Erwerbstätigkeit (BGH 4.5.11, XII ZR 70/09, FamRZ 11, 1041, Abruf-Nr. 111980 ).