Das OLG Frankfurt a.M. hat seine Unterhaltsgrundsätze neugefasst. In der Neufassung sind zunächst, insbesondere mit Blick auf die neuen Selbstbehalte und unter anderem die Entscheidung des BGH vom 7.12.11 (FamRZ 12, 281), die notwendigsten Änderungen (gelb markiert) enthalten. Es ist aber beabsichtigt, im Laufe des Jahres noch eine weitere, gründlich überarbeitete Neufassung herauszubringen (z. B. zu Nrn. 15 und 24). Nr. 15.7 berücksichtigt auch noch nicht die Gesetzesänderung des § 1578b BGB, die erst ...
Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, das am 1.2.13 den Bundesrat passiert hat, erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Bedürftige Ehegatten werden nach der Scheidung einer so genannten ...
Das OLG Koblenz hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit Wirkung vom 1.1.13 aktualisiert. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Ermittlung und Bemessung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere ...
Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sogenannten Bremer Tabelle, die von RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch regelmäßig veröffentlicht wird, ermittelt (FK 08, 44). Die aktuellen Tabellen finden Sie in unserem kostenlosen Online-Service „myIWW“.
Erhalten Eltern Sozialleistungen, weil sie sich selbst nicht unterhalten können, nimmt die Sozialbehörde die erwachsenen, leistungsfähigen Kinder wegen des auf die Behörde übergegangenen Unterhaltsanspruchs der ...
1. Kapitalerträge aus einem Vermögen, das einem Ehegatten nach der Scheidung durch einen Erbfall anfällt, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur einbezogen werden, wenn ...
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1. Eine Krankheit, die nicht ehebedingt ist, kann einen ehebedingten Nachteil begründen, wenn der Unterhaltsberechtigte in der Ehe nicht ausreichend für den Fall der krankheitsbedingten Erwerbsminderung vorgesorgt hat. 2. Ein ehebedingter Nachteil wegen Aufgabe der Erwerbstätigkeit kann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht erfüllt sind. Dieser ehebedingte Nachteil entfällt allerdings mit Beginn der Altersrente. 3. Im Falle eines vor der ...