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  • · Fachbeitrag · Nachehelicher Unterhalt

    Vereinbarungen im Unterhaltsrecht

    von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/ Celle

    | Eheverträge mit Regelungen über den nachehelichen Unterhalt können differenzierend auf Einzelwünsche der Vertragsparteien eingehen. Mit formellen Voraussetzungen und einzelnen Arten eines Unterhaltsverzichts hat sich der Autor bereits in der Novemberausgabe von FK befasst ( FK 12, 195 ). Nun zeigt er weitere Möglichkeiten der Unterhaltsbegrenzung und -befristung anhand von Musterformulierungen auf. Begegnen Sie jedem Regelungswunsch Ihres Mandanten mit einer konkreten Lösung! |

    1. Betragsmäßige Begrenzung des Unterhaltsanspruchs

    Geprüft werden sollte die Möglichkeit der Vereinbarung eines Höchstbetrags, insbesondere bei einem derzeitigen oder zu erwartenden hohen Einkommen des verpflichteten Ehegatten. Obwohl dies eine Modifizierung von § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bedeutet, ist eine solche Vereinbarung laut BGH unbedenklich, solange der vereinbarte Betrag den angemessenen Unterhalt des Unterhaltsberechtigten sicherstellt.

     

    Ausgangspunkt ist das derzeitige Nettoeinkommen des Berechtigten. Dem Pflichtigen ist es unbenommen, sich bei der Scheidung der Ehe oder zu einem späteren Zeitpunkt auf eine geringere, gesetzlich geschuldete Unterhaltshöhe zu berufen. Dies wird der Fall sein,