Es ist mutwillig, wenn der Unterhaltsschuldner S Verfahrenskostenhilfe (VKH) für ein Unterhaltsherabsetzungsverfahren nach § 240 FamFG stellt, nachdem der Gläubiger G mitgeteilt hat, nur noch den reduzierten Unterhalt zu verlangen (§ 76 Abs. 1 FamFG, § 114 S. 1 ZPO). Für ein Verzichtsverlangen des S genügt, dass dieser die Gründe für die Reduzierung schlüssig darlegt. Er muss G vorher ernsthaft auffordern, die Herabsetzung zu akzeptieren (OLG Hamburg 5.12.12, 7 WF 117/12, MDR 13, 160, Abruf-Nr. 130499 ).
Das OLG Frankfurt a.M. hat seine Unterhaltsgrundsätze neugefasst. In der Neufassung sind zunächst, insbesondere mit Blick auf die neuen Selbstbehalte und unter anderem die Entscheidung des BGH vom 7.12.
Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, das am 1.2.13 den Bundesrat passiert hat, erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Bedürftige Ehegatten werden nach der Scheidung einer so genannten ...
Das OLG Koblenz hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit Wirkung vom 1.1.13 aktualisiert. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Ermittlung und Bemessung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere der Kinder und Ehegatten.
Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sogenannten Bremer Tabelle, die von RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch regelmäßig veröffentlicht wird, ermittelt (FK 08, 44). Die aktuellen Tabellen finden Sie in unserem kostenlosen ...
Erhalten Eltern Sozialleistungen, weil sie sich selbst nicht unterhalten können, nimmt die Sozialbehörde die erwachsenen, leistungsfähigen Kinder wegen des auf die Behörde übergegangenen Unterhaltsanspruchs der ...
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1. Kapitalerträge aus einem Vermögen, das einem Ehegatten nach der Scheidung durch einen Erbfall anfällt, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur einbezogen werden, wenn die Erwartung des Erbes schon während der bestehenden Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise darauf einrichten konnten und auch eingerichtet haben (im Anschluss an BGH 23.11.05, XII ZR 51/03, FamRZ 06, 387). 2. Bei der Unterhaltsbegrenzung hat der ...