Betreut die Ehefrau nach der Scheidung einer 20-jährigen Ehe vier aus der Ehe hervorgegangene Kinder, hat sie nach den Umständen des Einzelfalls einen anteiligen Betreuungsunterhaltsanspruch aus § 1570 Abs. 1 und 2 BGB – in Kombination mit einem teilweisen Aufstockungsunterhaltsanspruch aus § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Erwerbsobliegenheit ist mit 2/3 zu bemessen. Sie steht trotz des ergänzenden Aufstockungsunterhaltsanspruchs im gleichen Unterhaltsrang wie die jetzige Ehefrau des Unterhaltsschuldners, die ein ...
Ab dem Monat, in dem der Ehescheidungsantrag zugestellt wird, erfolgt kein Ausgleich der Rentenanwartschaften über den Versorgungsausgleich mehr. Arbeitet ein Ehegatte nicht oder nur in Teilzeit, fehlen ihm dadurch ...
Die Belastung des betreuenden Elternteils durch berufliche Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen (hier: Habilitationsverfahren) stellt keinen elternbezogenen Grund i.S.v. § 1570 Abs.
Das Vermögen, das ein Unterhaltspflichtiger nach der Scheidung erbt, erhöht den nachehelichen Unterhaltsanspruch nur, soweit das Erbe konkret während der Ehe erwartet wurde (BGH, Urteil vom 11.07.2012, XII ZR 72/10, Abruf-Nr. 122552).
Nach einer künstlichen Befruchtung mit anonym gespendetem Samen ist späterer Unterhaltsschuldner nicht der Staat. Das Kind hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) ...
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Das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsprotokolls von 2007 am 18.6.11 wirkt sich auf die Anwendung des materiellen Unterhaltsrechts aus. Das Unterhaltsprotokoll regelt die Frage, welches Recht in Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug anwendbar ist.