04.04.2013 · Nachricht · Heimkosten
Das LG hat entschieden, dass ein Sohn nicht verpflichtet ist, das ihm von der Mutter geschenkte Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen, die sich durch die Unterbringen der Mutter in einem Pflegeheim ergeben. Dies gilt zumindest so lange, wie sich der Sohn erfolgreich auf die Einrede des Notbedarfs berufen kann, da seine kranke Ehefrau auf eine behindertengerechte Wohnung des besagten Hauses angewiesen ist (LG Düsseldorf 28.3.13, 14c O 205/11, n.v.).
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20.03.2013 · Fachbeitrag ·
Abänderung des Nachehelichen Unterhalts
Nach der Scheidung gilt das Grundprinzip, dass jeder Ehegatte für sich selbst sorgen muss. Nachehelicher Unterhalt wird nur in Ausnahmefällen lebenslang gezahlt. Gemäß § 1578b Abs. 1 BGB kann der ...
20.03.2013 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
1.Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im ...
20.03.2013 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
1.Das Taschengeld eines Ehegatten ist auch für den Elternunterhalt einzusetzen. 2.Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrags von fünf bis sieben Prozent des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengelds. (BGH 12.12.12, XII ZR 43/11, MDR 13, 223, Abruf-Nr. 130308 ).
06.03.2013 · Nachricht · Kindesunterhalt
Schuldet ein Vater, der über eine Berufserfahrung als Berufskraftfahrer verfügt, seinem minderjährigen Kind Unterhalt, muss er sich bei der Berechnung der Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen eines ...
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20.02.2013 · Fachbeitrag ·
Abänderung des Nachehelichen Unterhalts
Der nacheheliche Unterhaltsanspruch kann herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, § 1578b Abs. 1 und 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 3 BGB lässt sich beides kombinieren. Doch was ist, wenn der Berechtigte infolgedessen ...
20.02.2013 · Fachbeitrag ·
Bestimmung des Verfahrensgegenstands
1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal „im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung“ weit auszulegen. 2. Streitigkeiten aus Mietverträgen, einschließlich gewerblicher Mietverträge, die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein. (BGH 5.12.12, XII ZB 652/11, FamRZ 13, 281, Abruf-Nr. 130059 )