Der BGH hat heute die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners im Rahmen des Elternunterhalts näher eingegrenzt und ihre Voraussetzungen bestimmt (BGH 7.8.13, XII ZB 269/12).
Der Antragsgegnerin sind keine ehebedingten Nachteile entstanden. Ihr Krankheitsbild steht nicht im Zusammenhang mit der Rollenverteilung in der Ehe oder sonstigen mit der Ehe verbundenen Umständen. Dies gilt auch für ...
Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen setzt dem Unterhaltsanspruch des Berechtigten eine Grenze. Wo nicht mehr ist, kann auch nicht mehr verteilt werden. § 1603 Abs. 1 BGB verhindert, dass der Pflichtige ...
Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung ...
Ein Kind, das nach seinem Schulabschluss zunächst keine Ausbildung beginnt, verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt für eine später begonnene angemessene Ausbildung. Auch ein 24-jähriges Kind kann noch eine ...
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Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebots des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom BVerfG später in anderem Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde, kann dem Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Darlehensrückzahlung der Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegengesetzt werden.