1. Hat der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch bereits beziffert, nachdem er zunächst von dem Pflichtigen Auskunft gemäß § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB begehrt hat, kann er rückwirkend keinen höheren Unterhalt verlangen, wenn der Pflichtige bei der erstmals erfolgten Bezifferung nicht mit einer Erhöhung zu rechnen brauchte. 2. Zum angemessenen Lebensbedarf im Sinne des § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB gehört auch der Altersvorsorgeunterhalt. (BGH 7.11.12, XII ZB 229/11, NJW 13, 161, Abruf-Nr. 123769 )
1. Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der ...
Es ist mutwillig, wenn der Unterhaltsschuldner S Verfahrenskostenhilfe (VKH) für ein Unterhaltsherabsetzungsverfahren nach § 240 FamFG stellt, nachdem der Gläubiger G mitgeteilt hat, nur noch den reduzierten ...
Das OLG Frankfurt a.M. hat seine Unterhaltsgrundsätze neugefasst. In der Neufassung sind zunächst, insbesondere mit Blick auf die neuen Selbstbehalte und unter anderem die Entscheidung des BGH vom 7.12.11 (FamRZ 12, 281), die notwendigsten Änderungen (gelb markiert) enthalten. Es ist aber beabsichtigt, im Laufe des Jahres noch eine weitere, gründlich überarbeitete Neufassung herauszubringen (z. B. zu Nrn. 15 und 24). Nr. 15.7 berücksichtigt auch noch nicht die Gesetzesänderung des § 1578b BGB, die erst ...
Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, das am 1.2.13 den Bundesrat passiert hat, erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Bedürftige Ehegatten werden nach der Scheidung einer so genannten ...
Das OLG Koblenz hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit Wirkung vom 1.1.13 aktualisiert. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Ermittlung und Bemessung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere ...
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Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sogenannten Bremer Tabelle, die von RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch regelmäßig veröffentlicht wird, ermittelt (FK 08, 44). Die aktuellen Tabellen finden Sie in unserem kostenlosen Online-Service „myIWW“.