Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebots des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom BVerfG später in anderem Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde, kann dem Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Darlehensrückzahlung der Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegengesetzt werden.
1.Ein nach Eintritt der gesetzlichen Regelaltersgrenze erzieltes Erwerbseinkommen aus einer Nebentätigkeit ist für die Unterhaltsbemessung nicht außer Betracht zu lassen (im Anschluss an BGH FamRZ 11, 454). 2.
Der Kindesunterhaltsanspruch eines Minderjährigen, der eine Ausbildung aufnimmt, entfällt oder reduziert sich für den gesamten Monat im Sinne von § 1602 Abs. 1 BGB ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die ...
Der BGH hat entschieden: Im Sinne des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialleistungen bleibt es bei dem Aufrechnungsverbot (BGH 8.5.13, XIIZB 192/11, n.v).
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH verhandelt heute über die Frage, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen einen auf einen Sozialleistungsträger übergegangenen ...
Unterhaltsvereinbarungen, die auf der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. 1.11 (BVerfG FamRZ 11, 437) beanstandeten Rechtsprechung des Senats zur Bedarfsermittlung durch Dreiteilung des zur ...
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Der Unterhaltsberechtigte muss die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substanziiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen. Beruft sich der Unterhaltsberechtigte für seinen hypothetischen beruflichen Werdegang ohne die Ehe auf eine regelmäßige, vorwiegend von der Berufserfahrung abhängige Entwicklung im vor der Eheschließung erlernten Beruf, so trifft ihn im Gegensatz zu einem behaupteten beruflichen Aufstieg keine ...