Das OLG Celle hat klargestellt, dass Ordnungsmittel nach § 89 FamFG auch bei beiderseitigen Verfehlungen der Eltern verhängt werden können (OLG Celle 16.2.23, 10 WF 168/22, Abruf-Nr. 235051 ).
Für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, die in Art. 1 Abs. 2 Brüssel IIb-VO näher, aber nicht abschließend definiert sind und zu denen insbesondere Sorge- und Umgang gehören, enthält die Brüssel IIb-VO
bezüglich internationaler Zuständigkeit, Kindesanhörung und Anerkennung und Vollstreckung Neuerungen. Sie erweitert Gestaltungsmöglichkeiten. Die grenzüberschreitende Geltendmachung innerhalb der an die Verordnung (VO) gebundenen EU-Mitgliedstaaten ist vereinfacht worden.
Das BVerfG stellt klar: Will ein Gericht in Ausübung des staatlichen Wächteramtes ein Kind von seinen Eltern trennen bzw. eine Trennung aufrechterhalten, muss das Gerichtsverfahren hohen Anforderungen genügen.
Leben Eltern minderjähriger Kinder getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht, ist oft fraglich, ob es sich beim Ohrlochstechen um eine Angelegenheit des täglichen Lebens handelt, die der eine allein entscheiden ...
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Bringt die Mutter im Rahmen einer Umgangsvereinbarung das Kind zum umgangsberechtigten Vater, der es anschließend zurückbringt, und ändern sich die Umstände, weil die Mutter ein weiteres Kind bekommen hat und zudem umgezogen ist, rechtfertigt dies eine Abänderung der Umgangsvereinbarung (OLG Oldenburg 14.1.22, 13 UF 79/21, Abruf-Nr. 229003 ).