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  • 28.11.2022 · Nachricht · Kindeswohlgefährdung

    Schulpflicht first

    | Eine Kindeswohlgefährdung kommt in Betracht, wenn Eltern – erst wegen der Corona-Maßnahmen, dann wegen einer bevorzugten häuslichen Beschulung – den Schulbesuch ihres Kindes verweigern (OLG Karlsruhe 25.8.22, 5 UFH 3/22, Abruf-Nr. 231989 ). |