30.11.2016 · Fachbeitrag ·
Umgangsrecht
Aus § 1684 Abs. 3 S. 1 und 2 BGB ergibt sich keine Regelungsbefugnis des Familiengerichts, den betreuenden Elternteil zu verpflichten, anteilig Kosten des Umgangs des Umgangsberechtigten zu tragen (OLG Bremen 13.4.16, 5 UF 17/16, Abruf-Nr. 189700 ).
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05.10.2016 · Fachbeitrag ·
Sorgerecht
Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge und wird vom Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht mit umfasst. Liegen die Voraussetzungen des § 1666 BGB vor, kann das Umgangsbestimmungsrecht ...
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05.09.2016 · Fachbeitrag ·
Sorgerecht
Eine Urlaubsreise in die Türkei ist unter den derzeitigen Umständen keine Angelegenheit des täglichen Lebens. Aufgrund des Risikos terroristischer Anschläge ist es nicht mehr von der Alleinentscheidungsbefugnis des ...
18.08.2016 · Fachbeitrag ·
Elterliche Sorge
Ist das Kindeswohl gefährdet, können gem. § 1666 Abs. 4 BGB auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten erlassen werden. Hierzu gehört auch z. B. ein Kontakt- oder Näherungsverbot. Wenn eine 16-Jährige einen 30 Jahre älteren Partner liebt, kann dies ein Akt achtenswerter Selbstbestimmung sein. Der Entscheidung der 16-Jährigen kann ein solches Gewicht beizumessen sein, dass der Kindeswille nicht übergangen werden kann, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde (OLG Brandenburg 25.2.16, 9 UF ...
18.08.2016 · Fachbeitrag ·
Abstammungsrecht
Wenn ein Kind im Wege einer künstlichen Befruchtung in eine ausländische gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird, ist die nach ausländischem Recht bestehende sog. Ko-Mutterschaft in Deutschland zu akzeptieren.
20.06.2016 · Fachbeitrag ·
Religiöse Kindererziehung
Einem Vormund oder Pfleger steht gem. § 3 Abs. 2 KErzG nur das Recht zu, erstmals die Religionszugehörigkeit des Kindes zu bestimmen. Eine Änderung der Religionszugehörigkeit ist nicht möglich. Eindeutig ist eine ...
30.05.2016 · Nachricht · Religiöse Kindererziehung
Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch verbindlich, wenn das Kind – nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamts – in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern (OLG Hamm 29.3.16, 2 UF 223/15).
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